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DIE ALTE FELDAPOTHEKE – EINE CHRONIK
Die Gründung der Apotheke erfolgte um das Jahr 1400, eine erste urkundliche Erwähnung ist für 1409 belegt. Lucas von Venedig nannte seine Niederlassung allerdings „Zum goldenen Greif“ (Ad griphonem aureum), und sie befand sich auch nicht genau dort, wo sie heute steht: die damalige Adresse Bischofsgasse CNr. 633 entspricht der heutigen Rotenturmstr. 3. In einer Zeit, in der Apotheker vorwiegend als fliegende Händler unterwegs waren, war ein fester Standort etwas Besonderes.
Jahrhundertelang florierte der Verkauf von Arzneien an diesem zentralen Standort, immer wieder unter der Leitung von Magistern mit einigen Verdiensten. So war z. B. Johann Häringhauser „Examinator“, also Prüfer, der medizinischen Fakultät und Mitglied des inneren und äußeren Rates; Johann Friedrich Pontz, wie Häringhauser ein Kind des 17. Jahrhunderts, trug den gefährlich klingenden Titel „Pharmacopaeus Caesareus castrensis“, was jedoch nichts mit Kastration zu tun hat, sondern einfach „Kaiserlicher Feldlager-Apotheker“ bedeutet.
Georg Friedrich Eulenschenk führte im 18. Jahrhundert die Apotheke in den „Olymp“ der Zeit: Am 20. 12. 1717 verlieh man ihm per Dekret des kaiserlichen Hofkriegsrates „allergnädigst die kaiserliche Feldapothekerstelle mit dem gewöhnlichen Tractament“. Die Ernennung wurde zum Markenzeichen, nach einigen Jahren hatte der goldene Greif ausgedient; der neue Name lautete „Alte Feldapotheke“.
120 Jahre später erfolgte eine weitere Übersiedlung – auf den Stock-im-Eisen-Platz 7 (heute ein Teil von Nr. 4). Im Revolutionsjahr 1848, weiß die Chronik zu berichten, schlug dort eine Bombe ein. Sie richtete allerdings keinerlei Schaden an, weil sie sanft in einem Sack Wacholderbeeren landete und nicht explodierte.
Ungeachtet dieser glücklichen Umstände hielt sich der neue Standort nur 50 Jahre. 1887 entschloss man sich, nach dem Nord- und dem Südrand des Stephansplatzes endlich die Mitte zu wählen und übersiedelte auf die heutige Adresse auf Nr. 8a. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts erwarb Moritz Kris die Alte Feldapotheke; sie sollte bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Besitz seiner Familie und Nachfahren bleiben.
Mit dem Ableben des letzten männlichen Erben der Familie Kris endete vorerst auch die Geschichte der Alten Feldapotheke: Beide wurden Opfer des Krieges. Die Bombe, die am 8. April 1945 in das Haus Stephansplatz 8a einschlug, verrichtete ihr Zerstörungswerk wie geplant und ließ nur einen Trümmerhaufen zurück. Die Erben der Familie Kris veräußerten die Apothekerrechte an die Wiener Gebietskrankenkasse, die sechs Jahre später, 1951, an derselben Stelle die neue „Alte Feldapotheke“ unter der Leitung von Emil Spitzer wiedereröffnete.
Unter Magª. pharm. Helga Stolz erfolgte 1994 die Umwandlung der Apotheken-Rechtsform in eine KG, die Gebietskrankenkasse wurde zum Anteilseigner. 2005 veräußerte Magª. Stolz ihre Anteile an die heutige Konzessionärin, Magª. pharm. Gerda Grigorijevits.
IMPRESSUM
Alte Feldapotheke M. Kris KG
Konzessionärin Magª. pharm. Gerda Grigorijevits
Unternehmensgegenstand: Betrieb einer öffentlichen Apotheke
Stephansplatz 8a
1010 Wien
Tel.: +43-1-533 65 71
Fax: +43-1-532 46 52
Mail: [email protected]
Web: http://www.altefeldapotheke.at
Weitere Informationen das ECG betreffend:
Firmenbuchnummer: FN 70608 k
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Umsatzsteuer-Identifkationsnummer: ATU 38439506
Die zuständige Aufsichtsbehörde für Apotheken ist das Bundesministerium für Gesundheit. Die zuständige Kammer für Apotheken ist die Österreichische Apothekerkammer.
Die Berufsbezeichnung der Konzessionsinhaberin ist “Apotheker”; die entsprechende Ausbildung wurde in Österreich mit der Verleihung des „Staatlichen Apothekerdiploms“ abgeschlossen.Berufsrechtliche Vorschriften sind das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung, die §§50 bis 71 Arzneimittelgesetz und die Berufsordnung des Apothekerstandes.Sämtliche Vorschriften können auf der Website der Österreichischen Apothekerkammer http://www.apotheker.or.at/ Themenbereiche >> Information der Rechtsabteilung >> Apothekenrelevante Gesetze und Verordnungen abgerufen werden!
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