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Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt Kontakt Informationen

Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt
Adresse: Ungargasse 33, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
Telefonnummer: 02622 90250
Stadt: Wiener Neustadt
Postleitzahl: 2700


Öffnungszeiten

Montag: 08:00–12:00 Uhr
Dienstag: 08:00–12:00 Uhr, 16:00–19:00 Uhr
Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr
Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen


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Bewertungen
Extrem unhöfliche Security Mitarbeiter am Eingang, die mir grundlos meine Schlüssel abgenommen haben. Meine Sozialhilfe wurde von einer Bearbeiterin gesetzeswidrig gekürzt und noch dazu war sie sehr respektlos mir gegenüber, weshalb es nun von mir eine sehr lange Beschwerde bei der Niederösterreichischen Landesregierung geben wird. Die BH darf nicht einfach nach eigenem Ermessen gegen die Gesetze Leistungen kürzen und respektloses Verhalten an den Tag legen.nnAbteilung Bürgerbüro:nSehr netter männlicher Mitarbeiter, hat sehr freundlich und zügig gearbeitet.
Freundliche und kompetente Securitys bei der Schleuse ! Hatte mit Termin keine Wartezeit ! Mein Anliegen wurde prompt und schnell von einer Sachbearbeiterin erledigt ! 1A
Wahnsinnig nettes und professionelles Team in der Fremdenpolizei. Kenne es auch anderst von der Badner BH wo man wirklich gequält wird. Gehöre schon seit 7 Jahren zur BH Wiener Neustadt und jedes mal gehe ich sehr gerne hin. Ich verstehe die negativen Bewertungen wirklich nicht. Ich bin mehr als zufrieden. Gäbe es 10 Steren zu verleihen bekäme das Team vom der Fremdenpolizei 11 Sterne. Weiter so.
Wenn es um Jugendamt geht: komplette Inkompetenz und schädliche Wirkung! Die Kinder werden nicht geschützt sondern noch mehr belastet. und gegen ihren Willen entfremdet. Die Meldungen über psychische Gewalt eines Elternteils werden unter den Teppich gekehrt.
Ein äußerst uninformierter und unfreundlicher Amtstierarzt. Ich hatte mich erkundigen wollen, da mir nach den letzten starken Unwettern ein Hund in einer nahegelegenen Straße aufgefallen ist, der keine Möglichkeit hatte, sich in Sicherheit zu bringen sein Fell war durchnässt. Die Besitzer des Hundes waren das Wochenende über nicht zu Hause, was auch von den Nachbarn bestätigt wurde. Da der Hund immer draußen lebt und keinen angemessenen Unterschlupf besitzt, behauptete der Amtstierarzt, meine Informationen seien falsch isolierter Unterschlupf etc. gemäß der 2. Tierhalterverordnung. Zur Erinnerung und Auffrischung seines Wissens hier noch einmal die relevanten Bestimmungen:nn1.2. Anforderungen an das Halten von Hunden im Freiennn1 Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass er aufgrund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu in der Lage ist und er Gelegenheit hatte, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit der Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.n2 Wer einen Hund im Freien hält, muss dafür sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, die den Anforderungen des Abs. 3 entspricht, und zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger und wärmegedämmter Liegeplatz vorhanden ist.n3 Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem Material bestehen und so gestaltet sein, dass sich der Hund nicht verletzt und trocken liegen kann. Sie muss einen Eingang haben, der von der Wetterseite abgewandt ist, eine für den Hund geeignete Unterlage bieten, trocken und sauber gehalten werden und so bemessen sein, dass der Hund:nnsich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann, undnden Innenraum mit seiner Körperwärme warmhalten kann, sofern die Hütte nicht beheizt ist.n4 Werden Hunde in Gruppen im Freien gehalten, müssen ausreichend Hütten und Liegeplätze vorhanden sein, sodass alle Tiere diese konfliktfrei gleichzeitig nutzen können.nnEs wäre angebracht, diese Regelungen erneut nachzulesen, bevor man falsche Behauptungen aufstellt. Weiterhin hat mich der Amtstierarzt gefragt, ob ich das fremde Grundstück 24 Stunden videoüberwache oder mir Zutritt auf das Grundstück verschafft habe. Ich wies ihn darauf hin, dass es sich hierbei sowohl um eine datenschutzrechtliche Verletzung als auch um Hausfriedensbruch handeln würde. Es ist lächerlich, solche Dinge von mir zu verlangen, um überhaupt eine Meldung zu machen. Dies bringt mich auch zum nächsten Punkt: Zu keinem Zeitpunkt habe ich erwähnt, dass mein Anliegen darin besteht, eine Anzeige zu erstatten. Mein Anruf diente lediglich dazu, mich zu erkundigen, ob es Möglichkeiten gibt, mit den Tierhaltern zu sprechen oder ob es eine Option gibt, dass er als Vertreter des Tierschutzes vor Ort vorbeischaut, um die Halter möglicherweise bei der Verbesserung der Tierhaltung zu unterstützen. Vielleicht sind sie sich gar nicht bewusst, dass sie etwas falsch machen. Mein Ziel war es, konstruktiv zu einer besseren Situation für den Hund beizutragen – und nicht, jemanden anzuzeigen.
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