Das AMA-Biosiegel steht für gesicherte biologische Qualität und strenge unabhängige Kontrollen.
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AMA-Biosiegel - Das Zeichen für hohe Bio-Qualität
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie stellt hohe Anforderungen an die Bio-Lebensmittel und ihre Erzeugung: Neben der gesicherten biologischen Herstellung und 100 Prozent biologische Zutaten sieht sie wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Produktqualität vor:
Dazu gehört der entschiedene Fokus auf die "Gute Herstellungspraxis" und auf ein HACCP-System, beides Maßnahmen zur Sicherung der betrieblichen Hygiene. Ebenfalls verankert wurde ein Kriterienkatalog, bei dem eine Reihe wesentlicher Qualitätsfaktoren konsequent unter die Lupe genommen wird, z.B. produktspezifische chemische, mikrobiologische und sensorische Kriterien.
AMA-Biosiegel mit Ursprungsangabe
Beim rot-weiß-roten AMA-Biosiegel mit der Herkunftsangabe Austria stammen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Bio-Rohstoffe ausschließlich aus Österreich. DIes gilt auch für verarbeitete Lebensmittel mit diesem Siegel, die aus mehr als einer Zutat bestehen.
Nur ausnahmsweise dürfen bei biologischen Lebensmitteln, die aus mehr als einer Zutat bestehen, Bio-Zutaten aus einem anderen Land stammen - etwa, wenn eine Bio-Zutat in Österreich nicht oder nicht in marktrelevanten Mengen erzeugt wird. Und selbst dann dürfen diese Bio-Zutaten maximal ein Drittel des Produktes ausmachen.
AMA-Biosiegel ohne Ursprungsangabe
Auch beim AMA-Biosiegel ohne Herkunftsangabe gelten alle Anforderungen an die Rohstoffqualität und die chemischen, mikrobiologischen und sensorischen Eigenschaften müssen ebenso einwandfrei sein. Der Ort der Be- und Verarbeitung sowie die Herkunft der Bio-Rohstoffe sind bei diesem Zeichen jedoch nicht auf das Inland eingeschränkt.
Das Biozeichen der EU
Seit 1. Juli 2010 ist bei neuem Verpackungsmaterial das EU-Bio-Logo verpflichtend anzuführen. Dieses Zeichen stellt zwölf Sterne dar, die auf einem grünen Hintergrund ein Blatt symbolisieren.
Die Bio-Kontrollnummer
Zertifizierte Bio-Produkte müssen verpflichtend die Bio-Kontrollstelle auf der Verpackung tragen. Die Bio-Kontrollstelle wird mit einer Kontrollnummer angegeben (z.B. AT-BIO-301).
Der Bio-Hinweis
Zusätzlich kann ein Bio-Hinweis die Herstellung des Produkts näher beschreiben: Den Wortlaut „aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft“ oder „aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau (Landanbau)“ dürfen ausschließlich Bio-Produkte auf der Verpackung tragen.
Andere Bezeichnungen wie: „aus naturnahem Anbau“, „aus umweltgerechter Landwirtschaft“ und „aus kontrolliertem Anbau“ haben hingegen mit Bio nichts zu tun!
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