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Firma Bearbeiten | Physiotherapie Kemmer
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Info Physiotherapie Geschichte 1. Ärztliche Verordnung: Um sich einer physiotherapeutischen Behandlung unterziehen zu können, bedarf es einer ärztlichen Zuweisung 2. Chefärztliche Bewilligung Vor Behandlungsbeginn ist die chefärztliche Bewilligung der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. 3. Rückvergütung durch die Krankenkasse: Um die Kassentarife refundiert zu bekommen, müssen die Honorarnote, die bewilligte Zuweisung und der Zahlscheinabschnitt bzw. Kassabeleg (alle im Original) bei der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden. Etikett Termine nach Vereinbarung 9832 Stall 129 me_viola@hotmail.com Tel: 0676-7293344 oder 0676-4866049
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