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Firma Bearbeiten | Bildungs- und Veranstaltungszentrum Schloss Weinberg
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Info Bildungszentrum mit Schwerpunkt Musik, Kunst, Kultur und Persönlichkeitsbildung | Veranstaltungszentrum für Events und Feste jeder Art | Seminarhotel Geschichte Rasche Veränderungen und neue Herausforderungen machen lebenslanges, lebensbegleitendes Lernen unumgänglich. Dieser Herausforderung kommt das Bildungs- und Veranstaltungszentrum Schloss Weinberg nach. Im wunderschönen Mühlviertel gelegen bietet es seit Jahrzehnten eine gute Lernumgebung für viele Kurse, Seminare und Ausbildungen. Schloss Weinberg ist auch ein bedeutendes Kommunikationszentrum in Oberösterreich, da es immer wieder neue Akzente mit seinen Kursangeboten und Veranstaltungen, von Musik über Malerei und Fotografie bis hin zur Persönlichkeitsbildung, bietet. Etikett Medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich Direktion Präsidium, Abteilung Gebäude- und Beschaffungsmanagement, Bildungs- und Veranstaltungszentrum Schloss Weinberg Leiter: Markus P. Ladendorfer Marketing-Referentin: Mag. Miriam Kickinger Sitz: 4292 Kefermarkt, Weinberg 1 Telefon: +43 7947 6545 Fax: +43 732 7720 251199 Mail: schloss-weinberg.post@ooe.gv.at Web: www.schloss-weinberg.at Grundlegende Richtung ist die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt auf Musik und Kunst. Haftungsausschluss: Die wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich Ihrer Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Gesetze und Verordnungen sowie Entscheidungen des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich auf die mittels eines Linkes verwiesen wird, werden lediglich in nichtauthentischer Form zum Zwecke der Information wiedergegeben und sind weder als Kundmachungen im Sinne bundes- oder landesrechtlicher Kundmachungsbestimmungen gedacht noch als Kundmachung im Sinne bundes- oder landesrechtlicher Kundmachungsbestimmungen aufzufassen. Es ist ausschließlich der Wortlaut der in den offiziellen Publikationsorganen kundgemachten Rechtsvorschriften verbindlich.
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