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Info BLD ist ein Projekt des ÖGB Burgenland und unterstützt die ungarischen und rumänischen Arbeitnehmerinnen im Burgenland im Bereich Arbeitsrecht. Etikett Österreichischer Gewerkschaftsbund Johann-Böhm-Platz 1 A-1020 Wien ZVR-Nr.: 576439352 DVR-Nr.: 0046655 Kontakt: Telefon: +43 / 1 / 534 44-0 e-Mail: oegb@oegb.at Web: www.oegb.at Vereinszweck: Der Österreichische Gewerkschaftsbund (im Folgenden ÖGB genannt) ist eine auf demokratischer, überparteilicher Grundlage aufgebaute und auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der ArbeitnehmerInnen. Er umfasst alle unselbstständig Erwerbstätigen (ArbeiterInnen, Angestellte, öffentlich Bedienstete, einschließlich der in einem Lehr- oder ähnlichem Verhältnis stehenden Personen beiderlei Geschlechts). Darüber hinaus werden folgende Personengruppen vertreten: Arbeitslose, welche schon unselbstständig erwerbstätig waren, oder die noch keiner unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen konnten; jugendliche SchülerInnen und StudentInnen, welche die Absicht haben, unselbstständig erwerbstätig zu werden; Angehörige sonstiger Berufsgruppen (wie zum Beispiel freischaffend, freiberuflich Tätige, atypisch oder prekär Beschäftigte), soweit sie von ihrer Tätigkeit her mit den unselbstständig Erwerbstätigen vergleichbar sind; sowie im Ruhestand bzw. in Pension befindliche ehemals unselbstständig Erwerbstätige. Der ÖGB vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen des genannten Personenkreises. ÖGB-Vorstand: Erich Foglar, Renate Anderl, Norbert Schnedl, Bernhard Achitz, Roland Pichler, Sascha Ernszt, Hans Freiler, Monika Gabriel, Alfred Gajdosik, Sabine Hafenscher, Christa Hörmann, Wolfgang Katzian, Markus Koza, Helmut Köstinger, Christian Meidlinger, Josef Muchitsch, Korinna Schumann, Dwora Stein, Barbara Teiber, Werner Thum, Elisabeth Vondrasek, Rainer Wimmer, Gottfried Winkler Grundlegende Richtung: Die grundlegende Richtung entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (Fassung gemäß Beschluss durch den 18. Bundeskongress des ÖGB) festgehalten sind.
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