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Info Dies ist die offizielle Facebook Seite der Sparkasse Pöllau AG. Zum Impressum bitte auf Info klicken. Geschichte Hier finden Sie unser Impressum sowie unsere Hausordnung: Impressum www.sparkasse.at wird produziert von der Erste Bank und den österreichischen Sparkassen Sparkasse Pöllau AG Hauptplatz 2 A-8225 Pöllau Telefon: +43 (0) 5 0100 37400 Telefax: +43 (0) 5 0100 9 37400 E-Mail Sitz Pöllau, FB-Nr. FN 238688m Handelsgericht Graz UID Nr. ATU57440718 DVR 0034886 Swift Code/BIC: SPPLAT21 Bankleitzahl: 20833 Konzession: konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 (1) Bankwesengesetz Zuständige Aufsichtsbehörden Finanzmarktaufsicht (Bereich Bankenaufsicht) A-1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 www.fma.gv.at Kammer/Berufsverband Wirtschaftskammer Österreich Bundessparte Bank und Versicherung A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 www.wko.at Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz (BWG), das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) und das Sparkassengesetz (SpG) in der jeweils geltenden Fassung. www.ris.bka.gv.at Zusätzliche Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz Herausgeber und Medieninhaber Sparkasse Pöllau AG Unternehmensgegenstand: Kreditinstitut 8225 Pöllau, Hauptplatz 2 Vorstand Dir. Johannes Kielnhofer Dir. Jürgen Flicker Aufsichtsrat Robert Buchberger Renate Wilfinger Mag. Klaus Ebner Dipl.-Ing. Günther Gaugl Mag. Kurt Temm Hannes Weghofer Prok. Adolf Schloffer Elfriede Prenner Mag. Roswitha Ferl Pailer MMag. Monika Hofstädter Am Medieninhaber beteiligt Privatstiftung Sparkasse Pöllau (100 %) Hauptplatz 2, 8225 Pöllau Begünstigte: Gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Institution FB-Nr. 44625a, Gerichtsstand Hartberg Vorstand Dir. Johannes Kielnhofer Robert Buchberger Johann Bauernhofer Hannes Weghofer Mag. Kurt Temm Dir. Jürgen Flicker Prok. Adolf Schloffer Grundlegende inhaltliche Richtung − Präsentation der Erste Bank, der Erste Bank-Gruppe und der Sparkassengruppe − Informationen über die von der Erste Bank, der Erste Bank-Gruppe und der Sparkassengruppe angebotenen Produkte und Services − Möglichkeit zum Abschluss von Bankprodukten online Disclaimer - Wichtiger rechtlicher Hinweis Die Sparkasse Pöllau AG hat alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicher zu stellen, dass die auf dieser Web-Site bereitgestellten Informationen zur Zeit der Bereitstellung richtig und vollständig sind. Dennoch kann es zu unbeabsichtigten und zufälligen Fehlern gekommen sein, für die wir uns entschuldigen. Änderungen Auch behält sich die Sparkasse Pöllau AG das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Links Die Sparkasse Pöllau AG überprüft andere Websites, zu denen sich direkte Zugangsmöglichkeiten (Links) auf den Sparkasse Pöllau AG Internetseiten befinden, nicht hinsichtlich Inhalt und Gesetzmäßigkeit. Sparkasse Pöllau AG übernimmt keinen Einfluss auf die Gestaltung dieser Websites und distanziert sich ausdrücklich von den dort dargestellten, allenfalls ungesetzlichen Inhalten. Die Sparkasse Pöllau AG übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung für solche Inhalte und haftet für derartige Inhalte auch nicht. E-Mails Im Einklang mit dem E-Commerce Gesetz machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete E-Mails nur zu banküblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden. Sprachen Sie können mit uns in folgenden Sprachen kommunizieren: Deutsch und Englisch Datenschutz Alle personenbezogenen Daten werden von uns im Einklang mit dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) behandelt. Webmaster Dr. Elisabeth Staudenmayer Veröffentlichung der Sparkasse Pöllau AG betreffend Corporate Governance und Vergütung gemäß § 65a BWG Gemäß § 65a Bankwesengesetz (BWG) ist die Sparkasse verpflichtet, die Einhaltung folgender Bestimmungen des BWG auf ihrer Internetseite zu erörtern: 1) §§ 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a: Qualifikationsanforderungen Geschäftsleiter Die Qualifikationsanforderungen für Geschäftsleiter der Sparkasse sind in der internen Richtlinie für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Vorstandsmitgliedern der Sparkasse geregelt. Diese Richtlinie definiert im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften den internen Ordnungsrahmen für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Vorstandsmitgliedern und stellt einen wichtigen Maßstab für eine gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle dar. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Vorstandsmitgliedern zugrunde: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung sowie Governancekriterien (mögliche Interessenskonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfügbarkeit, Gesamtzusammensetzung des Vorstands, Diversität). 2) § 28a Abs. 5 Z 1 bis 5: Qualifikationsanforderungen Aufsichtsratsmitglieder Die Qualifikationsanforderungen für Aufsichtsratsmitglieder der Sparkasse sind in der internen Richtlinie für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Aufsichtsratsmitgliedern der Sparkasse definiert. Diese Richtlinie regelt im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften den internen Ordnungsrahmen für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Aufsichtsratsmitgliedern und stellt einen wichtigen Maßstab für eine gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle dar. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Aufsichtsratsmitgliedern zugrunde: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung sowie Governancekriterien (mögliche Interessenskonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfügbarkeit, Gesamtzusammensetzung des Aufsichtsrats, Diversität). 3) § 29: Nominierungsausschuss Die Sparkasse hat keinen Nominierungsausschuss eingerichtet. Die einschlägigen Aufgaben werden durch den gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. 4) § 39b samt Anlage: Grundsätze der Vergütungspolitik Die Grundsätze der Vergütungspolitik der Sparkasse sind, sowohl für variable als auch für fixe Vergütung in entsprechenden Richtlinien festgehalten (Grundsätze der Vergütungspolitik, Richtlinie für variable Vergütung). Diese Richtlinien werden jährlich überprüft und – im Bedarfsfall – adaptiert. Die Genehmigung der jeweiligen Richtlinien über die Vergütungspolitik obliegt dem Aufsichtsrat. Die Richtlinien basieren auf den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auf der Umsetzung der CRD III Richtlinie (Richtlinie 2010/76/EU) in § 39b BWG samt Anlage und auf den einschlägigen Rundschreiben der FMA. Ergänzend wurden die CEBS-Guidelines über Vergütungspolitik und Vergütungspraxis vom 10.12.2010 herangezogen. Tragende Grundprinzipien der Richtlinien der Sparkasse über die Vergütungspolitik sind z.B. ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fixen und variablen Bezugsteilen, die Sicherstellung der Risikoadäquanz und Nachhaltigkeit in der Vergütungspolitik und des Zusammenhangs zwischen Leistung und Entlohnung. 5) § 39c: Vergütungsausschuss Die Sparkasse hat keinen Vergütungsausschuss gebildet. Die einschlägigen Aufgaben werden in der Sparkasse durch den gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. 6) § 64 Abs. 1 Z 18 und 19: erweiterte Anhangangaben in Bezug auf Niederlassungen und Gesamtkaptialrentabiliät: Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wird gewährleistet, dass die geforderten erweiterten Anhangangaben im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen in den Anhang aufgenommen werden und damit der Prüfung durch den Abschlussprüfer unterliegen.
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