Als Rechtsanwältin übernehme ich die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Privatpersonen sowie nationalen Unternehmen.
Ich berate und vertrete insbesondere in folgenden Fachgebieten:
Familienrecht:
- Ehescheidung
- Obsorge
- Unterhalt
- Kontaktrecht
- Vermögensaufteilung
- Gewaltschutz / Wegweisung
- Partnerschaftsverträge, Eheverträge
Erbrecht
Eintreibung von Forderungen
Strafrecht
Vertragsrecht
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