Finanzstrafverfahren sind schwierig, ich verteidige Sie ...
Ich berate und verteidige Sie in Finanzstrafverfahren und ich unterstütze und vertrete Sie bei Beschwerden gegen Steuer- und Haftungsbescheide des Finanzamtes und der übrigen Steuerbehörden. Dabei arbeite ich mit Ihrem Steuerberater eng zusammen.
In Finanzstrafverfahren kann Ihnen Ihr Steuerberater als Zeuge wesentlich besser helfen, als ihr Verteidiger. Als Zeuge ist er ein Beweismittel, er unterliegt dabei der Wahrheitspflicht. Seine Aussagen MÜSSEN von den Richtern gewürdigt werden, sie können also nicht einfach als einseitige Meinungsäußerung abgetan werden. Daher dürfen seine Aussagen in den gerichtlichen Entscheidungen nicht unberücksichtigt bleiben. Gute Steuerberater wissen das und handeln auch danach.
Bei Beschwerden kommt es meistens nicht nur darauf an, ob Bescheide inhaltlich richtig sind. Die beste Waffe des Vertreters ist daher sehr oft das Verfahrensrecht. Die Verfahrensvorschriften sind die Spielregeln, die die Gerichte und Behörden zu beachten haben, wenn sie ihre Entscheidungen treffen. Dies gilt in ALLEN Verfahren (Steuer, Haftung, Strafverfahren).
Im Übrigen kann es nur ein Vorteil sein, wenn einmal ein bisher Unbeteiligter über Ihre Probleme nachdenkt und vielleicht einen anderen Blickwinkel darauf eröffnet.
Die Erstberatung ist kostenlos, eine Kontaktaufnahme ist daher jedenfalls empfehlenswert.
Martin Friedl
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Marktplatz 2
4650 Lambach
Telefon 07245/22522-0
Telefax 07245/22522-20
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