Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde. Die Freiwillige Feuerwehr und ihre Organe sind Hilfsorgane des Bürgermeisters. § 79 Abs. 1 der Allgemeinen Gemeindeordnung gilt sinngemäß.
Der Feuerwehr obliegt die Bekämpfung und Verhütung von Bränden und die Abwehr sonstiger Gefahren örtlicher und überörtlicher Natur, die der Allgemeinheit, einzelnen Personen, Tieren oder Sachen drohen.
hinzufügen eines Freiwillige Feuerwehr Millstatt-stadtplans zu ihrer webseite;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen