Die FF Oberdrum wurde am 22. Oktober 1899 gegründet und verfügt heute über 64 aktive Mitglieder.
http://www.feuerwehr-oberdrum.at/
Rechtlich gesehen sind die Feuerwehren eine Körperschaft öffentlichen Rechts und kein Verein. Sie unterliegen daher der Landesgesetzgebung und sind somit auch vom Land finanziert. Als Hilfsorgan der Behörde haben die Feuerwehren zwar Rechte, vielmehr aber gehen sie dabei Verpflichtungen zum Schutz der Bevölkerung ein. Geregelt ist dies in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen.
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