Pflanzen aus eigener Produktion und alles was der Grower benötigt �
Unsere Sortenliste findet ihr auf www.greenhabit.at
"unsere Ethik - Bomben Genetik!"
Rechtshinweis Hanf-Zierpflanzen
Wichtige Informationen für Käufer von Hanf-Zierpflanzen
In Österreich ist es laut SMG§27 bzw. §28 verboten, Hanfpflanzen mit einem THC-Gehalt über 0,2 % zum Zweck der Suchmittelgewinnung anzubauen bzw. zu kultivieren!
Unter Suchtmittelgewinnung versteht man laut Gesetz bereits das Trennen der Blütenstände von der restlichen Pflanze.
Da es bei Cannabis sativa und indica von der Photoperiode (Lichtstunden je Tag) abhängt, ob die Pflanzen wachsen oder blühen, ist es notwendig, dass Cannabis sativa und indica mindestens 18 Stunden Licht je Tag Licht bekommt. Beim Freilandanbau ist in der späteren Jahreszeit (in der Regel im Spätsommer, ca. ab Anfang August) unbedingt notwendig, dass Hanf-Zierpflanzen mit zusätzlichem Kunstlicht beleuchtet werden. Dadurch wird eine Produktion von Blühhormonen bzw. THC verhindert. Es wird daher dringend empfohlen, die Hanf-Zierpflanzen mit mindestens 18 h Licht/ Tag zu versorgen. So wird einer Ausbildung von Blütenständen vorgebeugt!!!
Alle Pflanzen sind ausschließlich zum Verwendungszweck als Zier- und Dekorationspflanze zu erwerben und zu gebrauchen. Die Firma Green Habit – W&M Handels KG und ebenso deren Angestellte distanzieren sich von jeglicher zweckfremden Nutzung. Bei missbräuchlicher Anwendung wird keine Haftung übernommen.
Bei einem Kauf von Hanf-Zierpflanzen muss uns der Käufer seine Volljährigkeit nachweisen und uns bestätigen, dass er über die rechtliche Situation bezüglich SMG § 27 bzw. SMG § 28 aufgeklärt und informiert wurde. Weiters werden bei Abschluss eines Kaufvertrages von Hanf-Zierpflanzen jedem Kunden unsere AGB schriftlich mitgegeben. Der Käufer verpflichtet sich mit Vertragsabschluss entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um ein Ausbilden von Blütenständen an der Pflanze vemeiden.
Sollte es für unser Verkaufs-Team erkennbar sein, dass Pflanzen zum Zweck der Suchtmittel-Erzeugung gekauft werden, wird unsererseits von einem Verkauf abgesehen. Ein bereits abgeschlossener Vertrag wird stillschweigend aufgelöst.
Wir verkaufen Hanf-Zierpflanzen ausschließlich an Volljährige.
Vorbestellte Hanf-Zierpflanzen müssen am vereinbarten Tag abgeholt werden, sonst verfällt die Reservierung und eventuell getätigte Anzahlungen.
Das Green Habit Team bittet eindringlich um Kenntnisnahme und um Einhaltung der oben stehenden Erklärungen!
Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!!!
Unsere AGB:
1) Unsere Zierpflanzen sind ausschließlich zu botanischen Zwecken zu verwenden. Um das Ausbilden von Blüten- und Fruchtständen zu verhindern, bedarf es einer künstlichen oder natürlichen Beleuchtung von mind. 18 Stunden/ Tag.
2) Ab einer Bestellmenge von 10 Stück wird unsererseits nur ein Kaufvertrag geschlossen, wenn der Kunde nachweist, dass es sich hierbei um eine Sammelbestellung handelt.
3) Sollte jedoch ein Kunde beabsichtigen, Suchtmittel aus einer von unserem Geschäft angebotenen Pflanze zu gewinnen, wird eine Strafbarkeit nach dem Suchtmittelgesetz begründet. Ist ein solches Verhalten für unser Verkaufsteam erkennbar, sind wir leider aus rechtlichen Gründen gezwungen, den Abschluss eines Kaufvertrages zu verneinen bzw. einen bereits geschlossenen Kaufvertrag wieder aufzulösen.
4) Mit Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet sich der Käufer, die von unserem Geschäft erworbenen Zierpflanzen zu keinem gesetzwidrigen Zweck zu verwenden.
5) Kein Verkauf an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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