wir lieben Kreuzfahrten ...
Kreuzfahrtprofi.at ist die neue Kreuzfahrten-Marke von Sagmeister Reisen.
Unser Portfolio umfasst Kreuzfahrten alle renommierten Reederein, zusätzlich bieten wir viele Kreuzfahrten, die von unseren Reiseleitern begleitet werden.
Oft bieten wir auch spezielle Flug- oder Busanreisepakete, bei vielen Arrangements können Sie auch unsere Flughafen-Shuttle-Busse nutzen.
Wir sind kein anonymes Callcenter mit ungeschulten Mitarbeitern, Sie können uns persönlich an 4 Standorten besuchen.
Alle Mitarbeiter in der Kreuzfahrtprofi.at Zentrale in Stegersbach haben bereits mehrere Schiffsreisen gemacht und sind wahre Kreuzfahrt-Profis!
Ich selbst habe fast 40 Kreuzfahrten unternommen und stehe nach Terminvereinbarung auch persönlich für Beratungen zur Verfügung.
Bitte zögern Sie nicht, auch mit ausgefallenen Wünschen an uns heranzutreten – wir machen (fast) alles möglich!
Ihr
Andreas Sagmeister
Geschäftsführung
kreuzfahrtprofi.at by Sagmeister Reisen
Sagmeister Reisen GesmbH & Co KG
7551 Stegersbach, Hauptplatz 15, Austria
Telefon: +43-3326-52633, Telefax: +43-3326-52675-30, Email:[email protected]
Firmenbuchnummer: FN 11331p Firmenbuchgericht: Landesgericht Eisenstadt
UID Nr: ATU21495102 Aufsichtsbehörde Bezirkshauptmannschaft Güssing
Mitglied der Wirtschaftskammer Burgenland, Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft,
Fachgruppe Reisebüros, Reisebürogewerbe, Berechtigung verliehen in Österreich
Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gewerbeordnung 1994, insbesondere § 94 Z 56 und § 126: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008014
Reisebüro-Verordnung: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002480
Reisebürosicherungsverordnung: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000007
Konsumentenschutzgesetz, insbesondere §§ 31b bis 31f: siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462
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