facebooktwitterpinterest

Kultur am Land Kontakt Informationen

Kultur am Land

Info

Kulturwohnzimmer im Tiroler Unterland - Weltmusik, Reggae, Ska, Rock, VolXmusik, Kabarett, Poetry Slam, Kino, Musik, Workshops, Kinder Aktionen

Geschichte

Kulturwohnzimmer
Kultur am Land besteht seit 1986 und beweist damit hohe Kontinuität und Standvermögen in der kleinen Gemeinde Buch in Tirol.

Der Arbeit von Kultur am Land liegt ein sehr offener Kulturbegriff zugrunde, der auf Partizipation, Auseinandersetzung, Integration, Experiment und Vielfalt angelegt ist. Seit jeher war es der Grundgedanke der Kulturinitiative, den Menschen in den Bezirken Schwaz und Kufstein (und darüber hinaus) eine offene Kulturplattform zu bieten. Als eine der ersten Kulturinitiativen in Tirol hat sich Kultur am Land um die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bemüht, indem einerseits ein anspruchsvolles Kinderprogramm angeboten wurde und indem andererseits Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme von Kindern und Jugendlichen geschaffen wurden. Nicht zufällig wird der Verein derzeit von Menschen aus 3 Generationen geleitet.

Das Programm von Kultur am Land ist sehr vielfältig und ebenso das Publikum. Es werden Konzerte, Lesungen, Kleinkunst, Ausstellungen, Theater, Workshops, kreatives Gestalten, Tanz und verschiedenste Kinder- und Jugendveranstaltungen angeboten. Seit Bestehen von Kultur am Land wurden zahlreiche Projekte mit sogenannten Randgruppen (Obdachlose, Behinderte, MigrantInnen...) realisiert. Ihnen allen liegt das Bemühen um Integration, Verständigung und Vernetzung zugrunde.

Adresse: St. Margarethen 101, 6220 Buch, Tirol, Austria
Stadt: Buch
Postleitzahl: 6220


Kommentar zu diesem Ort

hinzufügen eines Kultur am Land-stadtplans zu ihrer webseite;



Wir verwenden Cookies

Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen