Unter Legasthenie, Lese- Rechtschreibschwäche oder kurz LRS versteht man eine spezifische Schwäche beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens bei zumindest durchschnittlicher Intelligenz (vgl. Küspert 2004, S. 50).
Als Grundlage für die Inanspruchnahme einer Lerntherapie dient ein psychologischer/es Befund/Gutachten, welches Ihrem Kind eine entsprechende "umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten" (ICD-10 F81) Legasthenie (Lese- und/oder Rechtschreibstörung) und/oder Dyskalkulie (Rechenstörung) bescheinigt. Entsprechende psychologische Befunde/Gutachten können auch innerhalb unserer Praxis erhoben werden.
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