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Unterstützung für Männer als Betroffene von Menschenhandel

Geschichte

Unterstützung für Männer,
die von Menschenhandel betroffen sind

Wie definiert das österreichische Gesetz Menschenhandel?
§217 StGB definiert „grenzüberschreitenden Prostitutionshandel“ als Straftat.
§104a StGB formuliert „Menschenhandel“ als Verbrechen, das mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft wird:
„Ausbeutung umfasst die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung durch Organentnahme, die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Ausbeutung zur Bettelei sowie die Ausbeutung zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen.“
Bestraft wird mit bis zu zehn Jahren, wer Personen mit Gewalt, Drohung, Täuschung, Ausnützung einer Zwangslage oder Wehrlosigkeit der Ausbeutung zuführt.

In welchen Bereichen werden Männer in Österreich ausbeutet?
Männer sind in unterschiedlichen Sektoren von Menschenhandel betroffen. Männer werden im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft zu Arbeit unter unzumutbaren Bedingungen genötigt, um Ihren Lohn betrogen, eingeschüchtert und bedroht. Reinigung und Gastgewerbe sind weitere Risikobranchen. Alle Niedriglohnsektoren, riskanten oder verbotenen Tätigkeiten sind prädestinierte Bereiche für Menschenhandel. Aber auch Männer werden zum Betteln oder zu Sexarbeit gezwungen, in Privathaushalten ausgebeutet oder zwangsverheiratet. Oft wird Menschenhandel als grenzüberschreitendes Verbrechen begangen. Doch auch Männer, die schon lange oder immer hier lebten, können Opfer dieses Verbrechens werden.

Wie werden Männer ausgebeutet?
• Betroffene werden gezwungen, eine Tätigkeit zu anderen Bedingungen als vereinbart auszuüben: z.B. überlange Arbeitszeiten, Gesundheitsgefährdungen, fehlende Selbstbestimmung.
• Betroffene bekommen weit weniger als den Tariflohn bezahlt u/o haben Schwierigkeiten, ihren Lohn zu erhalten.
• Männer werden zu Heirat, Bettelei, Organspende oder Diebstahl gezwungen.
• Betroffene Männer wurden/werden getäuscht und betrogen.
• Betroffene werden mit Gewalt, Entzug ihrer Dokumente oder Drohung gefügig gehalten.
• Ihre schwierige Lage wird ausgenutzt.

Welche Rechte haben Betroffene?
Betroffene von Menschenhandel haben ein Recht auf Schutz vor Ihren AusbeuterInnen.
Betroffene von Arbeitsausbeutung haben unabhängig von ihrer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ein Recht auf Durchsetzung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche.
Betroffene von Menschenhandel haben ein Recht auf eine mindestens einmonatige Bedenkzeit unabhängig von Ihrer Kooperation mit Polizei und Justiz. Sie haben ein Aufenthaltsrecht in Österreich für die Zeit von Ermittlungen und Verfahren.
Betroffene von Menschenhandel haben ein Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung in straf- und zivilrechtlichen Verfahren gegen ihre AusbeuterInnen.
Betroffene haben ein Recht auf Schutz vor Bestrafung für Straftaten, zu denen sie im Rahmen ihrer Ausbeutung gezwungen worden waren.

Unterstützung im Männergesundheitszentrum
Das Männergesundheitszentrum unterstützt von Menschenhandel betroffene Männer und steht Fachkräften und ZeugInnen bei Fragen, Fortbildungs- und Kooperationssinteresse zur Verfügung.
Unterstützung für betroffene Männer:
• Soziale und psychologische Beratung, Psychotherapie
• Beratung und Unterstützung in aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen
• Begleitungen (Behörden, medizinische Versorgung)
• Organisationen einer sichern Unterkunft
• Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung (Kooperation mit der Männerberatung)
• Unterstützung bei der Perspektivenfindung (Arbeit, Deutschkurse uvm.)

Muttersprachliche Beratung im MEN: Armenisch, Bosnisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Kurdisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch. In anderen Sprachen wird mit professioneller Übersetzung gearbeitet.

Angebote für Fachkräfte und ZeugInnen von Menschenhandel
Sie kommen in Ihrer Arbeit oder privat mit potentiell Betroffenen in Kontakt? Wir stehen für Ihre Fragen zur Verfügung. Gerne leiten wir Workshops zur Information und Sensibilisierung Ihrer MitarbeiterInnen für eine bessere Identifikation von Betroffenen von Menschenhandel.

Wie erkennen Sie Betroffene von Menschenhandel?

Menschenhandel ist manchmal auf den ersten Blick schwierig zu erkennen. Folgende Aussagen und Hinweise helfen bei der Identifikation potentiell Betroffener.

Wenn ein Mann Ihnen folgendes berichtet beziehungsweise Sie dies über ihn wissen, dann kann er Betroffener von Menschenhandel sein:
• Er muss Tag und Nacht arbeiten
• Er wird ständig kontrolliert
• Es wird ihm ständig gedroht, meinen Lohn zu kürzen, wenn er nicht schneller, effizienter arbeite, usw.
• Es wurde ihm etwas anderes versprochen als er erhalten hat
• Seine Arbeitsbedingungen sind so schlecht, dass er ständig krank ist (Grippe, Depression, usw.)
• Er wird gezwungen eine Arbeit zu machen, die er nicht machen möchte
• Er wird gezwungen unter unwürdigen Bedingungen zu arbeiten
• Er weiß nie, ob er am nächsten Tag noch Arbeit haben werde
• Er wird wegen der Arbeit geschlagen oder es wird ihm gedroht
• Er hat keine Kranken- und Arbeitslosenversicherung
• Seine rechtliche Situation wird durch andere vollkommen ausgenutzt
• Er wird gezwungen eine bestimmte Person zu heiraten


Männer als Betroffene von Menschenhandel – Fallbeispiele:

1. Fallbeispiel
Ein Bauunternehmen beauftragte ein Subunternehmen, die Elektrizität auf einer großen Baustelle zu installieren. Der Subunternehmer warb dafür Arbeitskräfte aus Ungarn an, denen ein Vertrag über 1.400.- € vorgelegt wurden. Es bestand noch eine Zusatzvereinbarung, in der festgehalten wurde, dass die Arbeitnehmer jedes Monat 900.- € wieder an den Arbeitgeber als Provision in bar rückerstatten mussten.
2. Fallbeispiel
Eine Arbeitsagentur warb ErntehelferInnen aus Bulgarien für die Arbeit bei einem Bauern in Niederösterreich an. Dabei wurden Ihnen für 10 Stunden Arbeit pro Tag 100.- € pro Tag zugesagt. Die ErntehelferInnen arbeiteten bis tief in die Nacht hinein und verdienten für 336 Arbeitsstunden 430.- €.
3. Fallbeispiel
Ein Mann arbeitete in einer Pizzeria als Abwäscher und begann um 9 Uhr in der Früh zu arbeiten, seine Arbeitszeit endete um 24 Uhr in der Nacht. Er bekam für 15 Stunden Arbeit pro Tag 30.- € ausbezahlt. Diese Situation nahm er in Kauf, da er über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügte.
4. Fallbeispiel:
Ein 17 jähriger Bursche wurde gezwungen, eine junge Frau aus Bosnien zu heiraten. Der Druck der Familie war so groß, dass der Bursche für sich keinen anderen Ausweg sah, als die Frau zu heiraten. Allerdings war die so erzwungene Beziehung erheblich belastet und es kam zu großen Schwierigkeiten. ????
5. Fallbeispiel
Ein junger Mann wurde in seinem armen Herkunfsdorf von seinen Eltern an entfernte Verwandte übergeben, die ihn nach Wien brachten und jahrelang zu Sexarbeit zwangen.

Adresse: Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser-Franz-Josef-Spital, Kundratstraße 3, 1100 Vienne, Autriche
Telefonnummer: +4369917482186
Stadt: Vienna
Postleitzahl: 1100


Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 17:00
Dienstag: 09:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 17:00
Donnerstag: 09:00 - 17:00
Freitag: 09:00 - 17:00


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