Personalverrechnungsbüro Eder Bernhard -
bei uns können Sie fachliche Kompetenz, schnelle Reaktionszeiten und eine faire und transparente Honorargestaltung für Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung erwarten.
Der selbständige Beruf ‚Personalverrechner’ gehört zu den im
Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) geregelte Bilanzbuchhaltungsberufen. Die
Aufsichtsbehörde ist die Paritätische Kommission.
Der Personalverrechner wird nach einer umfangreichen schriftlichen und
mündlichen Fachprüfung von der Paritätischen Kommission öffentlich bestellt und
ist verpflichtet, seinen Beruf gewissenhaft, sorgfältig und eigenverantwortlich
auszuüben.
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