Physiotherapie
1. Ärztliche Verordnung:
Um sich einer physiotherapeutischen Behandlung unterziehen zu können, bedarf es einer ärztlichen Zuweisung
2. Chefärztliche Bewilligung
Vor Behandlungsbeginn ist die chefärztliche Bewilligung der jeweiligen Krankenkasse erforderlich.
3. Rückvergütung durch die Krankenkasse:
Um die Kassentarife refundiert zu bekommen, müssen die Honorarnote, die bewilligte Zuweisung und der Zahlscheinabschnitt bzw. Kassabeleg (alle im Original) bei der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden.
Termine nach Vereinbarung
9832 Stall 129
[email protected]
Tel: 0676-7293344
oder 0676-4866049
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