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Rechtsanwalt Dr. Thomas Majoros Kontakt Informationen

Rechtsanwalt Dr. Thomas Majoros
Adresse: Walfischgasse 12, 1010 Wien, Österreich
Telefonnummer: 01 9577887
Stadt: Innere Stadt
Postleitzahl: 1010


Öffnungszeiten

Montag: 09:00–17:00 Uhr
Dienstag: 09:00–17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00–17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00–17:00 Uhr
Freitag: 09:00–17:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Bewertungen
Für Berufsunfähigkeits-Verfahren nicht zu empfehlen!!! Ich wurde von ihm ab 2012 bzw. ab 2016: hier kurz von ihm selbst (vor Gericht) bzw. dann primär und auch insgesamt von seinem Angestellten, dem Rechtanwaltsanwärter Mag. Badalec vertreten. Betreffend 2012 hat mir die AK die 1. Instanz bezahlt, wo allerdings Dr. Majoros bei 2 von 4 Tagessatzungen verhindert war, was vorkommen kann, allerdings wurde ich dann von "irgendwelchen" kanzleifremden Anwälten vertreten, die offenbar mit dem Fall nicht vertraut waren bzw. nur sehr oberflächlich, also 3 Anwälte bei 4 Erörterungsterminen. Nebenbei erwähnt, sah sich Dr. Majoros nicht einmal dazu genötigt, mich vorher über seine Verhinderung zu informieren; was in der Praxis heißt, dass sich dann irgendwer im Wartebereich herumfragt, wer sein Klient ist bzw. eigentlich der von Dr. Majoros. Das konnte nicht gut ausgehen, das 2. Mal (ab 2016, privat bezahlt), nahm ich die Dienste von Dr. Majoros wieder in Anspruch, nachdem mir ein anderer Anwalt kurzfristig abgesagt hatte. Wer sich mir BU-Verfahren auskennt, weiß z. B., dass eine Eingabe (für €300.- zuletzt) den Zweck erfüllt, dass die angeführten Punkte sicher behandelt werden, was aber bei der finalen Erörterung mit seinem Angestellten Mag. Badalec grob nicht passiert ist!? Also letztendlich viel Material für die Akte, was aber nichts bringt bei einer evtl. Berufung, es macht keinen Sinn, was einzubringen, was man bei einer Berufung nicht verwenden kann. Beweisaufnahme vs. Verfahrensfehler, letztere gibt es fast nur theoretisch, um die ginge es dann bei einer (meist aussichtslosen) Berufung. Das "eigentliche" Verfahren findet, so wie überall, mündlich vor Gericht statt, also in der 1. Instanz, da kann man die Sachverständigen (SVs) befragen usw. und gerade bei komplizierten Fällen auch was erreichen oder eben auch nichts (2x hintereinander), wenn man hier suboptimal agiert. Berufen kann man dann gegen das Urteil, aber was bei der Beweisaufnahme verfehlt wurde, ist nicht mehr gut zu machen; weil eine Berufung ja keine erneute ist. Eine Ergänzung als Reaktion auf die 0815-Antwort von Herrn Majoros in Frageform an ihn: Jetzt muss ich doch etwas ins Detail gehen, weil es um mehr geht. Nur als Bsp.! Lt. Ihrer €300.- Eingabe zuletzt, die sich pointiert und ausführlich auch auf die evtl. wohl strafrechtlich relevanten (schriftlichen) Aussagen von der SV Mag. Böhmer bezog, welche, was lt. Gerichtsprotokollen klar ist, im letzten Verfahren doch nie befragt wurde. Entsprechend Ihren Eingaben/Fragen an die SVs, die ja die jeweilige Erörterunglinie sind, war das aber vorgesehen! Ich ersuche, um eine plausible Antwort. Zur Erklärung, lt. der SV Mag. Böhmer (schriftlich), hätte sich lt. mir selbst, mein Gesundheitszustand absurderweise verbessert, wohl von 2012 weg, ihre letzte Begutachtung; später völlig unplausibel, weil durch ein Medikament, das ich aber schon seit 2003 nehme, aber vielleicht sollte sie letztendlich strafrechtlich geschont werden, was aber nicht sein kann durch den eigenen Anwalt. Einen wichtigen Hinweis dafür gibt es schriftlich, Dr. Majoros's mehrfache Betonung, dass er keine „Schauprozesse“ durchführt, was wohl genau das beschreibt oder was sonst? Da geht es um Rechtsstaatlichkeit und evtl. um einen Rechtsvertreter, der Beschriebenes toleriert. Wie ist das Alles zu erklären, speziell die Nichtbefragung von Mag. Böhmer auch zuletzt, entsprechend der druckfrischen Eingabe? Da ging es auch um viel verschwendetes Geld Ihres Klienten, es gab nie eine Erklärung dafür. Wieder keine Antwort, trotz direkter Fragestellung; stattdessen eine Drohung! Auch "schützend" für die SVs, die ja eigentlich primär zu kritisieren wären bei der Beweisaufnahme durch ihn, strafrechtliche Vorwürfe gegen Mag. Böhmer wegen schriftlicher Falschaussage gab es nachweislich seit Prozessbeginn. Es war eine Bewertung und kein Korrespondenzbeginn, auf Erstere hätte Dr. Majoros sachlich/kundenorientiert antworten können und sollen, um dieser sehr neg. Bewertung entgegenzutreten. Was offensichtlich nicht möglich war und ist.
vor 7 jahren (08-04-2018)
Sehr gut auf seinem Arbeitsgebiet rasche Bearbeitung .
vor 8 jahren (15-12-2017)
Kompetente Beratung
vor 8 jahren (10-11-2017)
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