Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten wird durch sämtliche in Kärnten in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter gebildet. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besorgt ihre Geschäfte in der Plenarversammlung und durch ihren Ausschuss.
Aufgabe der Rechtsanwaltskammer ist es, die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltskammer angehörenden Rechtsanwälte wahrzunehmen, zu fördern und zu vertreten. Es obliegt ihr aber auch die Wahrung der Ehre, des Ansehens, der Rechte und der Unabhängigkeit sowie auch die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltsstandes.
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