Das Schloss Rosenegg liegt im Ortsteil Pergern der Gemeinde Garsten im Bezirk Steyr-Land von Oberösterreich (Steyr-Unterhimmel).GeschichteIm MittelalterDie Ursprünge von Schloss Rosenegg reichen in das Mittelalter zurück; seine erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 1383, doch ist anzunehmen, dass es schon seit dem 13. Jahrhundert oder vielleicht schon weit davor bestanden hat. Es ist damals ein Bauernhof gewesen, genannt das „Baumannsgütl in der Weng“. „Baumannsgütl“ bezeichnet ein Bauerngut und „Weng“ bedeutet im Althochdeutschen „Mulde“ oder „Tal“; es geht um die Talsohle, in die man von Tiensting aus hinabsteigt, wo sich von alters her dieses Gut befand; es wird in den Urkunden auch einfach „Weng auf dem Aettgraben“ genannt. Es ist das Eigentum der Familie der Losensteiner gewesen. Da diese Familie, die aus dem Traungau stammte, Ministeriale der Grafen von Steyr, der Ottakare, gewesen war, genoss ihr Bauerngut in der Weng die Freiheit von der Hörigkeit der Bauernschaft und ist daher eher ein Herrensitz gewesen ist, also ein größerer Herrenhof mit Wirtschaft; es wurde auch ihr „freies Eigen“ genannt. Da die Losensteiner bis in das 12. Jahrhundert zurückreichten, ist es wahrscheinlich, dass auch das Gut bei Steyr schon seit dem 12. Jahrhundert oder vielleicht schon davor das Eigen dieser Familie gewesen war. Sie hatten diesen Gutshof allerdings nicht selber bewohnt, sondern als Lehen an verschiedene Bürgersfamilien aus Steyr vergeben. Bis 1384 waren zum Beispiel die Steyrer Stadtbürger der Velber Lehensinhaber von Weng. Das erste Dokument, mit dem Rosenegg historisch gesichert ist, ist eine Schenkungsurkunde, mit der die Losensteiner, Hartneid und sein Cousin Peter, am 21. Dezember 1383 das Gut mitsamt dem Meierhof dem Kloster Garsten (siehe Bild) übergeben, als fromme Stiftung für ihr und ihrer Vorfahren Seelenheil; in der Tat ist damals eine Kapelle in der Abteikirche von Garsten gestiftet worden, die bis heute die „Losensteiner Kapelle“ heißt. Seitdem ist das Stift Garsten der Eigentümer des Gutes, und es hat die Praxis seiner Vorgänger fortgeführt und verschiedene Bürger aus Steyr damit belehnt. Schon im Jahr nach der Schenkung, 1384, übernimmt Hans Lörlein von den Brüdern Martin und Konrad Velber den Sitz. Ein Lehnsträger konnte nach mittelalterlichem Recht das belehnte Gut selber an einen anderen verkaufen, obwohl der Lehnsherr eigentlicher Eigentümer blieb, sodass nach dem Verkauf doch immer das Stift Garsten den neuen Lehnsträger damit belehnte.
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