Das Schloss Walkering liegt im Ortsteil Walkering der Gemeinde Vöcklamarkt im Bezirk Vöcklabruck von Oberösterreich (Walkering 1).GeschichteWalkering wird erstmals 1320 als Schaubergisches Lehen, das an die Herrschaft Kammer vergeben war, erwähnt. Im Schaunberger Urbar von 1371 wird Walkering erwähnt. Nach der Niederlage der Schaunberger bei ihrer Fehde gegen die Habsburger kam Walkering an den Landesherrn. 1380 belehnte Herzog Albrecht III. den Rüdiger Dachsenbeck mit Walkering, 1395 wurde das Lehen durch Herzog Albrecht IV. erneuert. 1423 wird als Lehensinhaber ein Paul Walchinger genannt. Unter den Walchingers wurde 1455 die Herrschaft Walkering mit der von Viecht zusammengelegt, wobei die Gerichtsbarkeit in Viecht war. Deshalb nannten sich die späteren Inhaber entweder „von und zu Walkering auf Viecht“ bzw. „von Walkering zu Viecht“.1515 wird auf Walkering ein Hans Forster von Höhenperg genannt, 1559 die Oberdorfer zu Gaisbach und 1566 nennen sich die Frondorfer von Walkering zu Viecht. Von dem letzten Frondorfer namens Hanns gelangte die Herrschaft im Erbwege an die Wiellinger von Au. Genannt werden dabei ein Ernst (1570) und ein Wilhelm (1630). 1633 waren Walkering und Viecht im Eigentum eines Abraham Walkeringer. 1665 war Walkering im Besitz des passauischen Kammerrates Wilhelm Venerand Link von und zu Walkering auf Viecht. Weitere Eigentümer waren: Franz von Rechling (1682–1693), Johann Felix Exenschläger (1723), Anton Neuburg, Edler von Ehrburg und römischer Reichsritter (1731), Johann Geislitzer von Wittweng (17590 und 1756), Franz Josef Guldermann (1769), Marianne Schaffenrath (1778), Josef Erasmus Schwarzäugl und sein Sohn (1782); diese verkauften das Schloss an Herrn Meergraf und dieser wieder dem Baron von Stümpfl. 1837 scheint Freiherr Thaddäus von Reischach als Inhaber auf, 1844 besaß den Edelsitz der Glasfabrikant Wenzel Stimpfl aus Freudenthal. Als Grund für den häufigen Besitzerwechsel werden die geringen Erträge von Walkering und Viecht genannt: Um 1750 gehörten zur Herrschaft 32 Untertanen, von denen ein Einkommen von 277 fl. an die Herrschaft gezahlt wurde.
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