Dies ist die offizielle Facebook Seite der Sparkasse Pöllau AG.
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Hier finden Sie unser Impressum sowie unsere Hausordnung:
Impressum
www.sparkasse.at wird produziert von der Erste Bank und den österreichischen Sparkassen
Sparkasse Pöllau AG
Hauptplatz 2
A-8225 Pöllau
Telefon: +43 (0) 5 0100 37400
Telefax: +43 (0) 5 0100 9 37400
E-Mail
Sitz Pöllau, FB-Nr. FN 238688m
Handelsgericht Graz
UID Nr. ATU57440718
DVR 0034886
Swift Code/BIC: SPPLAT21
Bankleitzahl: 20833
Konzession: konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 (1) Bankwesengesetz
Zuständige Aufsichtsbehörden
Finanzmarktaufsicht
(Bereich Bankenaufsicht)
A-1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5
www.fma.gv.at
Kammer/Berufsverband
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Bank und Versicherung
A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
www.wko.at
Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften
Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz (BWG), das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) und das Sparkassengesetz (SpG) in der jeweils geltenden Fassung.
www.ris.bka.gv.at
Zusätzliche Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz
Herausgeber und Medieninhaber
Sparkasse Pöllau AG
Unternehmensgegenstand: Kreditinstitut
8225 Pöllau, Hauptplatz 2
Vorstand
Dir. Johannes Kielnhofer
Dir. Jürgen Flicker
Aufsichtsrat
Robert Buchberger
Renate Wilfinger
Mag. Klaus Ebner
Dipl.-Ing. Günther Gaugl
Mag. Kurt Temm
Hannes Weghofer
Prok. Adolf Schloffer
Elfriede Prenner
Mag. Roswitha Ferl Pailer
MMag. Monika Hofstädter
Am Medieninhaber beteiligt
Privatstiftung Sparkasse Pöllau (100 %)
Hauptplatz 2, 8225 Pöllau
Begünstigte: Gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Institution
FB-Nr. 44625a, Gerichtsstand Hartberg
Vorstand
Dir. Johannes Kielnhofer
Robert Buchberger
Johann Bauernhofer
Hannes Weghofer
Mag. Kurt Temm
Dir. Jürgen Flicker
Prok. Adolf Schloffer
Grundlegende inhaltliche Richtung
− Präsentation der Erste Bank, der Erste Bank-Gruppe und der
Sparkassengruppe
− Informationen über die von der Erste Bank, der Erste Bank-Gruppe und der
Sparkassengruppe angebotenen Produkte und Services
− Möglichkeit zum Abschluss von Bankprodukten online
Disclaimer - Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Sparkasse Pöllau AG hat alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicher zu stellen, dass die auf dieser Web-Site bereitgestellten Informationen zur Zeit der Bereitstellung richtig und vollständig sind. Dennoch kann es zu unbeabsichtigten und zufälligen Fehlern gekommen sein, für die wir uns entschuldigen.
Änderungen
Auch behält sich die Sparkasse Pöllau AG das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Links
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E-Mails
Im Einklang mit dem E-Commerce Gesetz machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete E-Mails nur zu banküblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden.
Sprachen
Sie können mit uns in folgenden Sprachen kommunizieren: Deutsch und Englisch
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden von uns im Einklang mit dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) behandelt.
Webmaster
Dr. Elisabeth Staudenmayer
Veröffentlichung der Sparkasse Pöllau AG betreffend Corporate Governance und Vergütung gemäß § 65a BWG
Gemäß § 65a Bankwesengesetz (BWG) ist die Sparkasse verpflichtet, die Einhaltung folgender Bestimmungen des BWG auf ihrer Internetseite zu erörtern:
1) §§ 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a: Qualifikationsanforderungen Geschäftsleiter
Die Qualifikationsanforderungen für Geschäftsleiter der Sparkasse sind in der internen Richtlinie für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Vorstandsmitgliedern der Sparkasse geregelt. Diese Richtlinie definiert im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften den internen Ordnungsrahmen für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Vorstandsmitgliedern und stellt einen wichtigen Maßstab für eine gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle dar. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Vorstandsmitgliedern zugrunde: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung sowie Governancekriterien (mögliche Interessenskonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfügbarkeit, Gesamtzusammensetzung des Vorstands, Diversität).
2) § 28a Abs. 5 Z 1 bis 5: Qualifikationsanforderungen Aufsichtsratsmitglieder
Die Qualifikationsanforderungen für Aufsichtsratsmitglieder der Sparkasse sind in der internen Richtlinie für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Aufsichtsratsmitgliedern der Sparkasse definiert. Diese Richtlinie regelt im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften den internen Ordnungsrahmen für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Aufsichtsratsmitgliedern und stellt einen wichtigen Maßstab für eine gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle dar. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Aufsichtsratsmitgliedern zugrunde: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung sowie Governancekriterien (mögliche Interessenskonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfügbarkeit, Gesamtzusammensetzung des Aufsichtsrats, Diversität).
3) § 29: Nominierungsausschuss
Die Sparkasse hat keinen Nominierungsausschuss eingerichtet. Die einschlägigen Aufgaben werden durch den gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen.
4) § 39b samt Anlage: Grundsätze der Vergütungspolitik
Die Grundsätze der Vergütungspolitik der Sparkasse sind, sowohl für variable als auch für fixe Vergütung in entsprechenden Richtlinien festgehalten (Grundsätze der Vergütungspolitik, Richtlinie für variable Vergütung). Diese Richtlinien werden jährlich überprüft und – im Bedarfsfall – adaptiert. Die Genehmigung der jeweiligen Richtlinien über die Vergütungspolitik obliegt dem Aufsichtsrat. Die Richtlinien basieren auf den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auf der Umsetzung der CRD III Richtlinie (Richtlinie 2010/76/EU) in § 39b BWG samt Anlage und auf den einschlägigen Rundschreiben der FMA. Ergänzend wurden die CEBS-Guidelines über Vergütungspolitik und Vergütungspraxis vom 10.12.2010 herangezogen. Tragende Grundprinzipien der Richtlinien der Sparkasse über die Vergütungspolitik sind z.B. ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fixen und variablen Bezugsteilen, die Sicherstellung der Risikoadäquanz und Nachhaltigkeit in der Vergütungspolitik und des Zusammenhangs zwischen Leistung und Entlohnung.
5) § 39c: Vergütungsausschuss
Die Sparkasse hat keinen Vergütungsausschuss gebildet. Die einschlägigen Aufgaben werden in der Sparkasse durch den gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen.
6) § 64 Abs. 1 Z 18 und 19: erweiterte Anhangangaben in Bezug auf Niederlassungen und Gesamtkaptialrentabiliät:
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wird gewährleistet, dass die geforderten erweiterten Anhangangaben im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen in den Anhang aufgenommen werden und damit der Prüfung durch den Abschlussprüfer unterliegen.
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