facebooktwitterpinterest

THE HANG OVER Kontakt Informationen

THE HANG OVER
Adresse: Halbturnerstraße 1a, 7163 Andau, Österreich
Telefonnummer: 02176 2610500
Stadt: Neusiedl am See
Postleitzahl: 7163


Bewertungen
Zimmer sind sehr modern, das Bett war sehr gut zum Schlafen. Bad / Dusche /WC ein Erlebnis nKleine Terrasse dabei, man hat alles was man braucht ‍nDas Lichtkonzept ist der Tupfen am i.nJederzeit wieder!
Durch Missverständnisse und schlechte Kommunikation beim Empfang sind wir beinahe wieder abgereist.nAls es dann geklappt hatte und wir unser Zimmer bezogen hatten waren wir froh, dass wir geblieben sind.nDas Nachtessen im Resort bekommt 100 von 100 Punkten. In jeder Hinsicht. Ambiance, Service, Essen.
Wir lieben es im Scheiblhofer unsere Zeit zu verbringen. Die Weine sowie Schinken-/Käseplatten am Weingut sind fantastisch, das Hangover ein wunderschöne Platz zum Erholen, die Aufenthaltsräume in beiden Räumen unglaublich gemütlich und die Weine zu Ab-Hof-Preisen, das Essen im Quarter ein absoluter Traum!nDer einzige Minuspunkt ist der zu kleine Frühstücksbereich und die völlig überteuerte Aufzahlung, wenn man lieber entspannt im Resort frühstücken möchten!nWir freuen uns auf den nächsten Besuch!
Sehr gepflegtes Haus, einzigartiges Flair, ungewöhnliche - aber sehr komfortable Ausstattung, sehr gelungenes Ambiente. Preis:Leistung absolut gerechtfertigt. Komme gerne wieder.
Die Möglichkeit, nach einem genüsslichen Nachmittag bei ausgezeichneter Weinverkostung gleich nebenan zu übernachten, macht das Erlebnis für uns perfekt. Die Zimmer sind ansprechend, das Frühstück großartig, das Preis-/Leistungsverhältnis passt. Kommen gerne wieder.
Kommentar zu diesem Ort

hinzufügen eines THE HANG OVER-stadtplans zu ihrer webseite;



Wir verwenden Cookies

Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen