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Bereits um 1400 soll in Zams eine einfache Schule gewesen sein, wohl eine der ersten im Bezirk Landeck. Schon früh legten die Zammer großen Wert auf eine gute Schulausbildung, weil sie seit dem 14 Jahrhundert Rodfuhrrechte besaßen (das Recht, die Frachtenfremder Händler zu den benachbarten Niederlassungen zu führen). Um diese gut nutzen zu können, brauchten sie eine bessere Schulbildung als die Nachbardörfer. Im Jahre 1602 zahlte Pfarrer Konrad Schweizl "dem Schulmeister zu Zams 6 fl (Gulden). Offenbar hatte früher der Pfarrer selbst unterrichtet und konnte nun jemanden für dieses Amt anstellen. Bald danach lehrte der jeweilige Mesner von Zams die Dorfjugend in einer Schulstube im Mesnerhaus neben dem Widum. Im Jahre 1733 hatte der Mesner Georg Zobl von Zams "zu gewöhnlicher Zeit eine Ordentliche gemeinsamen Schule zu halten, die liebe Jugend mit schreiben, lesen, reiten und im catecismo zu unterweisen... Das Schulgeld ist von einem jedem Kind einer Kreizer wie bisher gebreihig gewößen." Um 1750 bezahlte der mesner Paul Alleman einem Lehrer für eine "gemeinsame Schule" 200 fl" Die Zammer dürften aber mit den Leistungen des Lehrers, den die Gemeinde bezahlen musste, nicht mehr zufrieden gewesen sein. Am 15 August 1763 beschloss daher die "geistliche und weltliche Obrigkeit nebst der wohlehrsamen Gemeinde zu Zams"
Herrn Franz Grissemann, Organist in Zirl, als zukünftigen "Mößmer, Organisten und Schuellhalter" aufzunehmen. Diesem aber war die Schulstube zu klein und ungeeignet, besonders auch für seine Instrumente, "wegen der Feuchtigkeit. so baute die Gemeinde das Parterre zu einer "qualifizierten Schuell- Stubn" aus, in der "die Liebe Jugend im Lesen, Schreiben und auch die Liebhaber für die Erlernung der Music" unterrichtet werden konnten. Der obere Teil des Hauses wurde angekauft und zu einer gesunden Wohnung des Lehrers, Organisten und Mesners ausgebaut. Diese einklassige Schule wurde bei Erscheinung der Theresianischen Schulordnung von 1744 weitergeführt, weil sie einigermaßen den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Der Schullehrer erhielt laut einem obrigkeitlichen Erlass vom 20. Dezember 1779 ein Jahresgehalt von 30 fl. Dieses bestand aus 16 fl von der Schulstiftung der Gemeinde Zams, 4 fl von der Almosenkasse für die armen Kinder und 5 fl von der Bruderschaftskasse. Zudem sollte der Lehrer "zur Komplierung seiner 30 fl 6 Kreuzer von den reichen Kindern begehren" Das restliche Gehalt musste er sich am Sonntag als Organist verdienen. zu dem recht kargen Lohn erhielt der Lehrer zusätzlich noch freie Wohnung (Küche, Stube, 4 Kammern, Stall, Stadel) und das Nutzungsrecht eines Gemüsegartens sowie verschiedener Grundstücke im wert von 3.600 fl, womit er auf einen Jahreslohn von 144 fl kam.
So kann man den Lehrer für damalige Zeit als recht wohlhabend ansehen Im Jahre 1782 hatte Zams 86 schulpflichtige Kinder, die ausnahmslos die Schule besuchten. Zams stand damals zusammen mit Fließ hinter Landeck (91 schulpflichtige Kinder mit rund 10 Prozent der Gesamtschülerzahl des Gerichtes Landeck an zweiter Stelle Im Jahre 1788 wurde das alte, düstere Schulzimmer im Mesnerhaus um 150 fl an den Organisten und Lehrer Simon Hofer verkauft, wodurch die Mesnerwohnung vergrößert wurde. Der Frühmessner Matthias Gamper baute auf Gemeindegrund, wo früher das Ball- oder Waghaus stand, ein neues Schulhaus. Der Hw. Herr Frühmess- Beneficiat Gamper hat im Jahr 1788 "zu größeren Aufnahmen der deutschen Schule eine milde Stiftung von 600 Gulden gemacht" Hiermit war der Gemeindeausschuss einverstanden und stellte das Baumaterial unentgeltlich bereit. So konnte Zams ab 1788/89 über ein eigenes Schulgebäude verfügen und rückte in den Rang einer so genannten "Trivialschule" auf. Es konnte sogar ein zweiter Lehrer beschäftig werden, denn die neue Schule hatte zwei nebeneinander gesetzte Stuben, die nur zum Schulhalten bestimmt waren.
Die neue Schulordnung Kaiserin Maria Theresias von 1744 verlangt ja, „dass die Schüler durch häusliches Geschäft der Weiber, Kinder und Dienstleute der Lehrer nicht gestört werden:“ das neue Schulhaus bot auch mit einer kleinen Stube, einer Küche und einem Keller eine Wohnung für den zweiten Lehrer. Der erste Lehrer Simon Hofer wohnte im Mesnerhaus. Der zweite Schullehrer, Peter Thurner, erhielt ebenfalls 30 Gulden Lohn. Die Gemeinde zahlte im aus dem Stiftungsfond von 1496 16 Gulden, für die kleine Wohnung im Schulhaus musste er nur einen „geringen Hauszins von 6 Gulden erlegen, dafür aber Ordnung halten und in der Schulzeit „die Schulstuben einheizen“ Zusätzlich erhielt er von der Stiftung am Zammerberg 6 Gulden. Den Rest sollten die Kreuzer der reichen Kinder erbringen nach „befriedigtem ersten Schulmeister“. Die Einsammlung der Kreuzer besorgte die Gemeinde Gassenweise, und der Schulkassier hatte für eine gerechte Verteilung auf beide Lehrer zu sorgen. Um die Anstellung als Lehrer konnte nicht der Schulmeister selbst ansuchen, sonder nur die Gemeinde bzw. der Dorfvogt beim Pfarrer. Das Brennholz zum Heizen der Schulstuben mussten die Kinder mitbringen „sowohl die vom Berg als auch vom Dorf und der Lötz“. Damit es „an Holz nicht ermale“ und jedes Kind seine Schuldigkeit gleich erfülle, sollten die Lehrer darüber abwechslungsweise genau Buch führen. Im Schulhof wurde die Gemeindespritzen aufbewahrt, im Gewölbe war bis 1904 das Gemeindearchiv untergebracht.
Die Urkunden wurden in einem eingemauerten Schrank gut aufbewahrt. Dieser war mit drei verschiedenen Schlössern versehen, wozu drei verlässliche versehen, wozu drei verlässliche Zammer getrennte Schlüssel besaßen. Der Frühmessner Hw. Matthias Gamper hatte 12 Jahre gemeinsam mit dem Herrn Pfarrer und Dekan Nikolaus Tolentin Schuler zum Wohle der Zammer geplant und gearbeitet. So wurde durch die Schulstiftung vom 6 März 1797 die Zammer Schule gut organisiert und eine genaue Schulordnung festgelegt. Der Hauptlehrer musste wie bisher „die Orgel schlagen“ Den zweiten Lehrer ernannte der Pfarrer und die Gemeinde zusammen. Die beiden Lehrer durften niemals aus einer Familie sein. Die Schule dauerte vom Montag nach dem ersten Sonntag des Weinmonats bis zum Palmsonntag. Am Osterdienstag fand die Prüfung statt. An Werktagen dauerte die Schule fünf Stunden. Um 8 Uhr Vormittag mussten die Schulkinder die „heilige Messe hören und dabei laut beten“. Anschließend war von halb 9 Uhr bis halb 11 Uhr nachmittags von 12 Uhr bis 3 Uhr Unterricht. Mittwochs und Samstag war „nachmittags Vakanz“ Traf es einen gebotenen Feiertag auf einen Wochentag, so entfiel der nächste freie Halbtag. Vom Heiligen Abend bis zum 2 Jänner sowie die drei letzten Tage vor dem Aschermittwoch waren schulfrei. War der Hauptlehrer als Mesner zu einer Hochzeit oder einem Totenmahl geladen, so mussten der zweite Lehrer dessen Stelle ersetzen. An seiner Statt musste er einen fähigen Schüler in „die mindere Klaß bei offen stehender Zwischentür bestellen.
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