Hafen Veranstaltungszentrum Ges.m.b.H
DOCK > 2000 Personen
CLUB > 1500 Personen
HADES > 300 Personen
CRASH > 200 Personen
HOLE > 150 Personen
Lust auf Party? Lust auf Hochzeit? Lust auf Kultur?
Für Bedürfnisse aller Art gibt es im Inntal die gleiche Adresse. Wo vor Jahrzehnten noch gefällte Bäume zu Wasser gelassen wurden, um ihre nasse Reise ins Sägewerk anzutreten (deshalb der Name HAFEN) befindet sich in alten Fabrikhallen ein konkurenzloses Veranstaltungszentrum.
Der Hafen ist gelebtes Multikulti, in seinen Hallen gibt es musikalischen Zeitgeist mit Rock, Raves, Techno und Harfenklängen, Hochzeiten im traditionellen türkischem Stil, Feiern von Rosa bis grüner Gesinnung.
Jeden Samstag ob Sonnenschein, ob Regen, ist Flohmarkt.
Diese wunderbare Vielfältigkeit entstand absurderweise aus einem Mangel: Kein Platz für den Publikumsmagneten "Erotikmesse".
Mit dem Hafen fand Alfred Schmid den idealen Standort für Messe und mehr.
Dabei entspringt vielleicht ein Drittel der Veranstaltungen seiner Feder, alles andere ist Input von außen.
Das ist wohlüberlegt.
Ein so großes Gelände wie der Hafen lebt von vielen Stilrichtungen, eine Form, sei sie noch so schön, braucht vielfältige Inhalte!
Das Ergebnis dieser Geisteshaltung ist ein bunter Mix von 400 Veranstaltungen im Jahr mit allem was das Menschenherz begehrt, einschließlich Erotikmesse, Wanderprediger, Ü30 Party und Techno am Beat der Zeit.
Jede Halle hat seinen eigenen Zugang und kann einzeln oder im Paket mit den anderen gebucht werden, mindestens 60 maximal 5000 Menschen finden gleichzeitig Platz.
Auf unserem großen Parkplatz können Open-Air Feste für bis zu 15.000 Personen veranstaltet werden.
Fast jede Halle ist mit Ton- & Lichttechnik ausgestattet.
hinzufügen eines VAZ Hafen-stadtplans zu ihrer webseite;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen