Die Bergrettung Steiermark hat die Aufgabe, verunfallte oder verirrte Personen im unwegsamen, alpinen Gelände zu bergen bzw. zu retten.
Aufgabe des ÖBRD- Land Steiermark im Sinne des § 5 Abs.1 des Steiermärkischen Rettungsdienstgesetzes ist es, Personen, die im alpinen oder unwegsamen Gelände vermisst oder
verunglückt sind, zu suchen, Hilfe zu leisten und zu bergen.
Der ÖBRD - Land Steiermark kann darüber hinaus Rettungsdienste im organisierten Schiraum ( Schipisten , -routen, auch Loipen ) sowie bei Wettkämpfen oder wettkampfähnlichen Veranstaltungen durchführen. Weiter kann er Einsätze zur Bergung von Tieren im alpinen oder
unwegsamen Gelände leisten.
Der ÖBRD - Land Steiermark- kann auch geeignete Maßnahmen zur Verhütung alpiner Unfälle anregen oder durchführen.
Der ÖBRD - Land Steiermark- übt seine Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit allen anerkannten Einsatzorganisationen, allen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, dem Österreichischen
Bundesheer , aus. Dies gilt selbstverständlich auch für die Zusammenarbeit mit Behörden und Dienststellen der Gebietskörperschaften.
Der ÖBRD - Land Steiermark- übt seine Tätigkeit im Bundesland Steiermark und im Bedarfsfall (z.B. Anforderung, Katastrophenfall und für Ausbildungszwecke ) auch über die Landesgrenze hinaus überregional und allenfalls international aus.
Ein Netz von 53 Ortsstellen sorgt für eine flächendeckende Einsatzbereitschaft in unserem Bundesland. Die Ortsstellen werden weitgehend autonom verwaltet, sind aber der Landesleitung unterstellt.
Bergrettung Steiermark, A - 8010 Graz, Radetzkystrasse 16. f.d.I.v. Landesleitung
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